Maßnahmen im Bereich Gleichstellung
Was ist das Gleichstellungskonzept?
- Eine entscheidende Grundlage der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit an der FernUniversität.
- Es ergänzt den Rahmenplan zur Gleichstellung, konkretisiert dessen Ziele und beinhaltet entsprechende Maßnahmen.
- Es fokussiert mit der Definition von Entwicklungsfeldern sowie mit Anreizsystemen und Fördermöglichkeiten vor allem die hochschulweite Gestaltung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit.
Das Gleichstellungskonzept 2025 - 2028
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der Fördermöglichkeiten innerhalb des aktuellen Gleichstellungskonzeptes 2025-2028 sowie das Gleichstellungskonzept-Dokument zum Download:
Gleichstellungskonzept 2025-2028 (PDF 3 MB)
Neue Förderangebote
Ein Fokus des Gleichstellungskonzepts 2025-2028 liegt darauf, flexibel auf Gleichstellungsbedarfe reagieren zu können, von denen alle Gruppen der Hochschule profitieren können.
Im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes haben Mitglieder und Bereiche der FernUniversität die Möglichkeit, in drei thematischen Förder- und Projekttöpfen Anträge auf Einzel- oder Projektförderung zu stellen. Die Förderungen müssen Bezug zum Ziel der Erreichung von Geschlechtergleichstellung sowie dem Thema des jeweiligen Förder- und Projekttopfes haben.
Alle Mitglieder und Bereiche der Hochschule können innerhalb der Fördertöpfe Anträge zur Förderung oder Projektfinanzierung stellen, sofern sie nicht durch andere Fördermöglichkeiten abgedeckt sind. Die Vergabe erfolgt, bis die Mittel der jeweiligen Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Förder- und Projekttöpfe des Gleichstellungskonzeptes 2025-2028 (PDF 1 MB).
Förder- und Projekttöpfe
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Mitglieder der Hochschule können bei gleichstellungsrelevanten besonderen Belastungen einen Antrag auf Einzelförderung für einen bedarfsgerechten Ausgleich stellen.
Bereiche können Fördermittel für Projekte und Maßnahmen beantragen, welche dem Abbau von Belastungen mit Gleichstellungsbezug dienen.
Eine besondere Belastung können z.B. entstehen durch: Careverpflichtung für zu betreuende Kinder oder zu pflegende Angehörige, übermäßige Beanspruchung durch Gremienarbeit u.v.m.
Antragsformular Besondere Belastungen Einzelförderung (DOCX 36 KB)
Antragsformular Besondere Belastungen Projektförderung (DOCX 35 KB)
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Förderung der Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen mit Fokus auf der Promotions- und Post-Doc-Phase sowie Förderung der Forschung von Frauen. Förderung der Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung.
Anträge können sowohl als Einzelförderung durch Mitarbeiterinnen bestellt werden oder als eine Projektförderung durch einen Bereich der Hochschule.
Antragsformular Forschung und akademische Karriereentwicklung Einzelförderung (DOCX 34 KB)
Antragsformular Forschung und akademische Karriereentwicklung Projektförderung (DOCX 35 KB)
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Bereiche der Hochschule können einen Antrag stellen, wenn sie Fördermittel zur Umsetzung von Projekten mit Gleichstellungs- oder Genderbezug benötigen.
Die geplanten Projekte sollten zumindest eines der Ziele aus dem Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter (PDF 486 KB) betreffen. Antragsberechtigt für die Mittel sind alle Bereiche der Hochschule, welche ein Projekt mit Gleichstellungsbezug durchführen wollen, welches nicht durch andere Maßnahmen im Gleichstellungskonzept abgedeckt sind. Insbesondere ist eine Nutzung im Rahmen der Chancengerechtigkeitspläne der Fakultäten und zentralen Bereiche denkbar.
Antragsformular Gleichstellungsmaßnahmen (DOCX 35 KB)
FAQ
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Alle weiblichen Mitglieder sowie Bereiche der Hochschule.
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beispielsweise für:
- Veranstaltungen in Form von Tagungen, Seminare, Kurse, Workshops, oder Ausstellungen
- Werkverträge, Hilfskräfte oder Personalkosten
- Sachkosten, Anschaffungskosten, Coachings oderKinderbetreuungskosten auf Tagungen
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Einen Antrag können Sie über die hier verlinkten Antragsformulare stellen. Eine vorherige Beratung (sarah.oberkrome) wird empfohlen.
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- Jeder Antrag wird auf Machbarkeit geprüft. Die Grenzen sind durch haushalterische und personalrechtliche Vorgaben gesetzt.
- Es handelt sich nicht um eine Förderung, die anderweitig an der FernUniversität angeboten wird.
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Je noch beantragtem Volumen entscheidet das Referat Chancengerechtigkeit im Einvernehmen mit dem zuständigen Rektoratsmitglied oder die Gleichstellungskommission.
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Anträge können jederzeit gestellt werden.
Hintergrundinformationen
Die FernUniversität veröffentlichte bereits 2010 ihr erstes Gleichstellungskonzept. Mit dem nun vierten Gleichstellungskonzept soll ein wichtiger Baustein für eine chancengerechte Hochschule geleistet werden. Es enthält konkrete Maßnahmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern an der FernUniversität, unterstützend und aufbauend auf dem Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter und den Chancengerechtigkeitsplänen der Fakultäten und der zentralen Bereiche.
Mit der Entwicklung ihres ersten Gleichstellungskonzepts 2010-2013 reagierte die FernUniversität auf die gestiegenen Anforderungen in Bezug auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Wissenschaftssystem, insbesondere auf die eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Es stellte einen wichtigen Schritt in der Ausweitung und Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit der Hochschule dar.
Zu den maßgeblichen Zielen gehört die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Stufen einer wissenschaftlichen Karriere ebenso wie die Vereinbarkeit von Studium, Wissenschaft bzw. Beruf und Familie oder die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Lehre.
Mit dem Gleichstellungskonzept 2014-2018 die FernUniversität ihre Gleichstellungsaktivitäten im Rahmen eines nachhaltigen und überzeugenden Gesamtkonzepts weiter aus. Für neun Handlungsfelder skizzierte das Gleichstellungskonzept jeweils die aktuelle Situation, formulierte klar definierte Ziele und stellte angemessene Fördermittel und Strukturen bereit, um Maßnahmen zielgerichtet und nachhaltig umsetzen zu können.
Das daran anschließende Gleichstellungskonzept 2019-2024 mit einem Schwerpunkt auf akademische Karriereentwicklung und Forschung bewies sich in seiner Laufzeit als Förder- und herausforderungsstark. Mit dem Gleichstellungskonzept gelang eine erfolgreiche Bewerbung auf das Professorinnenprogramm III.
Unvorhergesehene Entwicklungen und geopolitische Herausforderungen machten flexible und schnelle Lösungen notwendig. So wurden situativ z.B. ein Corona-Hilfsfonds sowie ein Hilfsfonds Internationale Wissenschaftlerinnen eingerichtet. Die in der Laufzeit erprobte Flexibilität des Gleichstellungskonzeptes wurde in der Fortschreibung des neuen Gleichstellungskonzeptes aktiv eingeschrieben.
Das Gleichstellungskonzept 2025-2028 lebt von einerFlexibilisierung und Harmonisierung. Es wurde inhaltlich und zeitlich mit den anderen Gleichstellungsinstrumenten der FernUniversität synchronisiert (Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter, Chancengerechtigkeitspläne der Fakultäten und zentralen Bereiche). Der Fokus liegt darauf, dezentrale Gleichstellungsarbeit zu stärken und gleichstellungsfördernde Maßnahmen in die gesamte Hochschule zu tragen. Dazu tragen 3 Fonds und 36 vorüberlegten Maßnahmen bei. Das neue flexible Fonds-Modell kann Zielgerichteter auf Bedarfe reagieren und trägt durch seine Jährlichkeit zur Erprobung innovativer Maßnahmen bei.
Das Gleichstellungskonzept 2025-2028 umfasst folgende Handlungsfelder:
- Studium und Lehre
- Personal
- Forschung und (akademische) Karriereentwicklung
- Institutionalisierung
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an das Referat Chancengerechtigkeit oder direkt an Dr. Sarah Oberkrome.
Archiv
- Gleichstellungskonzept 2019-2024 (PDF 1 MB)
- Gleichstellungskonzept 2014-2017 (PDF 3 MB)
- Gleichstellungskonzept 2010-2013 (PDF 609 KB)
- Abschlussbericht zum Gleichstellungskonzept 2010-2013 (PDF 2 MB)